Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der Firma Hans-Joachim Giebel & Viktor Kling GbR, Nordendstraße 26, 60318 Frankfurt a. M.

 

I. Allgemeines

§ 1 Einbeziehung und Geltung der Geschäftsbedingungen
(1) Für Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Hans-Joachim Giebel & Vik-tor Kling GbR, Nordendstraße 26, 60318 Frankfurt a. M. (Verwender) und dem Kunden bzw. Auftraggeber (Kunde) gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Vom Kunden gestellte, abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verwender stimmt ihrer Einbeziehung ausdrücklich zu.
(2) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von Sa-chen vom Verwender an den Kunden, für Verträge über die Vermietung von Sachen oder für Verträge über Reparatur- oder Installationsaufträge des Kunden an den Verwender. Sie gelten für Verträge anderen Inhaltes entsprechend, wenn und soweit abweichendes nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Für diese Geschäftsbedingungen und alle Vertragsbeziehungen zwischen Verwender und Kunden gilt zwingend und ausschließlich deutsches Recht.
(5) Die verwenderseitige Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen zu Gunsten des Kunden erfolgt aus Kulanz und begründet auch im Wiederholungsfalle keinen Anspruch für die Zukunft.

§ 2 Vertragsschluss, Form
(1) Angebote des Verwenders sind freibleibend. Der Vertrag zwischen dem Verwender und dem Kunden kommt nur zustande, wenn der Verwender die Annahme des Auftragsangebotes oder des sonstigen Vertragsangebotes des Kunden ausdrücklich erklärt. Der Verwender behält sich eine Frist von 21 Tagen zur Vertragsannahme vor. Die Bestätigung des Eingangs eines Auftragsangebotes oder eines sonstigen Vertragsangebotes ist keine Vertragsannahme; die Lie-ferung durch den Kunden bestellter Sachen ohne weiteres gilt als Vertragsannahme.
(2) Der Verwender behält es sich vor, die Bestellung oder Vermietung von Sachen oder Be-auftragung zu Reparatur- oder Installationsleistungen abzulehnen, insbesondere wenn der Be-stell- oder Auftragsumfang haushaltsübliche Verhältnisse übersteigt oder die Erfüllung nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu erreichen wäre.
(3) Der Vertragsschluss und die Abgabe sämtlicher sonstiger Erklärungen gegenüber dem Verwender erfolgen in deutscher Sprache. Sämtliche Erklärungen erfolgen in Text- oder Schriftform. Bei Erklärungen von Kunden als Verbraucher genügt stets die Textform. Mündli-che Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig. Die einmalige Annahme von Erklärungen des Kunden auf andere Weise begründet bei dem Verwender keine Pflicht zur ferneren, zukünftigen Annahme solcher Erklärungen.

§ 3 Stornierung von Aufträgen
Die Bestellung von Sachen oder die Vornahme besonderer Reparatur- oder Installationsleis-tungen nach besonderen Vorgaben des Kunden oder die Bestellung von Sachen, welche sich nicht im allgemeinen Sortiment des Verwenders befinden und die auf ausdrückliche Weisung des Kunden erfolgt (Sonderanfertigung) kann nicht storniert werden. Die Stornierung sonstiger Aufträge bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verwenders.

§ 4 Vertragsinhalt, Preise
(1) Für Vertragsverhältnisse über Reparatur- oder Installationsleistungen beim Kunden durch den Verwender sind auch die Reparaturbedingungen des Verwender Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen. Für Vertragsverhältnisse über die Vermietung von Sachen sind auch die Mietbedingungen des Verwenders Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.
(2) Die in den Geschäftsräumen des Verwenders ausliegende und auf der Internetseite www.pc-doktor-frankfurt.de/preise einsehbare Übersicht über die Dienstleistungsentgelte (Prei-se) ist in ihrer gegenwärtigen Fassung Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen. Alle Angaben über Preise erfolgen, so nicht anders angegeben, in Euro; sie gelten nur innerhalb Deutschlands und nur zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages, ferner beinhalten sie die gegen-wärtig geltende Umsatzsteuer. Nebenkosten zum Preis, wie Versand- und Verpackungskosten oder Zoll, werden gesondert und in ihrer Höhe nach dem Stand der Lieferung ausgewiesen.
(3) Ein Kostenvoranschlag wird durch zwischenzeitliche Änderung der Preise hinfällig, im übrigen spätestens 30 Tage nach Erteilung, wenn nicht vorher ein Vertrag zustande kam. Der Kostenvoranschlag bindet den Verwender nicht endgültig. Für die Höhe der vom Kunden zu leistenden Zahlung einzig maßgeblich ist die Rechnung, die aufgrund tatsächlich erbrachten Aufwandes erstellt wird.
(4) Nebenkosten, wie Versand- und Verpackungskosten oder Zoll, sind vom Kunden zu tra-gen. Dies gilt auch im Falle der Rücksendung aufgrund Umtauschs oder Widerrufs.

§ 5 Leistung, Rücktritt, Pfandrecht an überlassenen Sachen
(1) Zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung kann sich der Verwender Dritter be-dienen.
(2) Bei Annahmeverzug des Kunden behält es sich der Verwender vor, den Rücktritt zu er-klären und die weitere Leistung zu verweigern. Dies gilt auch für die Verletzung sonstiger ver-traglicher Mitwirkungspflichten, insbesondere bei der Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder der Nichtabholung von im Rahmen des Vertragsverhältnisses durch den Kunden überlas-senen Sachen. In diesen Fällen ist der Verwender dazu berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich der Mehraufwendungen, mindestens jedoch 25 Prozent des Netto-Rechnungswertes, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweisen kann, ersetzt zu fordern.
(3) Der Verwender hat an den ihm vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnis überlas-senen Sachen bis zur vollständigen Zahlung ein Pfandrecht.

§ 6 Zahlung
(1) Sofern abweichend nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen an den Verwender mit Erhalt der Rechnung ohne Abzüge sofort und in bar in Euro oder durch Überweisung aus-schließlich auf das in der Rechnung ausgewiesene Bankkonto fällig. Die bargeldlose Zahlung in den Geschäftsräumen des Verwenders ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich; diese Vereinbarung kann stets auch mündlich erfolgen. Es ist sich seitens des Verwenders vorbehal-ten, Kreditkarten oder Schecks jeder Art abzulehnen.
(2) Im erstmaligen Geschäftsverkehr tritt der Kunde ausschließlich in Vorkasse; seitens des Verwenders wird es sich vorbehalten, auf Barzahlung zu bestehen. Bei Sonderanfertigungen wird immer die Hälfte des Auftragswertes bei Bestellung fällig.
(3) Die Aufrechnung mit Ansprüchen des Kunden gegen den Verwender ist nur möglich, wenn und soweit der Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, sie ist durch den Kunden ausdrücklich zu erklären. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn es im selben Vertragsverhältnis gründet.
(4) Der Kunde kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit die Zahlung leistet.

§ 7 Haftung
(1) Für bei dem Kunden durch den Verwender leicht fahrlässig verursachte Schäden ist die Haftung des Verwenders insofern beschränkt, als diese nur auf der Verletzung vertragswesent-licher Pflichten beruht. Die Haftung begrenzt sich dann auf den bei Vertragsschluss vorherseh-baren, typischen Schaden. Davon unberührt bleibt die Haftung bei grober Fahrlässigkeit Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt ent-sprechend auch für Schäden, die ein Dritter, dessen sich der Verwender zur Vertragserfüllung bedient, verursacht.
(2) Für verlorene oder beschädigte Datenträger haftet der Verwender nur in Höhe des Mate-rialwertes.
(3) Der Kunde sichert dem Verwender zu, dass er etwaige, dem Verwender zur Installation übergebene Programme oder Betriebssysteme rechtmäßig und im Einklang mit den einschlägi-gen Lizenzbedingungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist. Dasselbe gilt für Daten, die der Kunde dem Verwender im Wege der Erfüllung zugänglich macht. Der Kunde haftet gegenüber dem Verwender für Schäden aufgrund Verstoßes gegen diese Zusicherung.

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Wenn abweichendes nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz des Ver-wenders Erfüllungsort.
(2) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr oder wenn der Kunde juristische Person öffentli-chen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz des Verwenders Ge-richtsstand. Unbeschadet dessen behält sich der Verwender vor, den Kunden auch am Gericht seines Wohn- oder Geschäftssitzes zu verklagen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Begleichung der Ansprüche des Verwenders gegen den Kunden aus dem Kauf-vertrag verbleibt die Kaufsache im ausschließlichen Eigentum des Verwenders. Dies gilt ent-sprechend auch für vom Verwender hergestellte Werke, solange und soweit die vereinbarte Vergütung nicht geleistet worden ist.
(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verwender berechtigt, die Kaufsache auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In dieser Rücknahme liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, der Rücktritt wird ausdrücklich erklärt.

§ 9a Erweiterter Eigentumsvorbehalt im kaufmännischen Geschäftsverkehr
(1) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr geht abweichend zu der Bestimmung aus § 10 Ab-satz 1 das Eigentum an der Kaufsache erst über, wenn sämtliche Verbindlichkeiten aus der ge-samten Geschäftsbeziehung beglichen sind.
(2) Kommt es seitens des Kunden zur Verarbeitung der gelieferten Sache, so sind sich der Verwender und der Kunde darüber einig, dass der Verwender das Eigentum an der durch die Verarbeitung entstandenen Sache erwirbt.
(3) Der Verwender willigt in die Veräußerung der durch Verarbeitung entstandenen, neuen Sache im ordentlichen Geschäftsgang ein. Der Kunde tritt dem Verwender den auf die Sache bezogenen Zahlungsanspruch aus dem Verhältnis gegenüber einem Dritten ab, innerhalb dessen die Sache an den Dritten veräußert wurde; der Verwender erklärt die generelle Annahme dieser Abtretung. Der Verwender willigt darin ein, dass der Kunde diese Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen geltend macht.
(4) Soweit die Höhe der offenen Verbindlichkeiten im Verhältnis zwischen dem Verwender und dem Kunden hinter der Höhe der gegenüber dem Dritten bestehenden Forderung zurück-bleibt, verringert sich der Anspruch des Verwenders gegen den Kunden aus dem abgetretenen Zahlungsanspruch des Kunden gegen den Dritten.

§ 10 Garantie, Mängelgewährleistung, Gewährleistungsausschluss und Fristbeschrän-kung
(1) Der Verwender übernimmt grundsätzlich keine Garantien.
(2) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Verschleißteilen und Verbrauchsmaterial wie beispielsweise Akkumulatoren, Batterien, Farb- oder Tonerkartuschen und Druckwalzen (Ver-schleißteile) oder wenn die Sache schuldhaft durch den Kunden beschädigt oder zerstört wurde. Dies gilt insbesondere, wenn die Ware unsachgemäß behandelt, mechanisch beschädigt, geöff-net, umgebaut oder durch Verbindung mit anderen Geräten zerstört oder beschädigt wurde. Die Haftung begrenzt sich dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden. Davon unberührt bleibt die Haftung bei grober Fahrlässigkeit Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Für sonstige Sachmängel an vom Verwender gelieferten Sachen, die kein Transportscha-den sind, haftet der Verwender nach den gesetzlichen Vorschriften. Im kaufmännischen Ge-schäftsverkehr beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Verwender gelieferten Sachen 12 Monate.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, dem Verwender die mangelhafte Sache zwecks Überprüfung und gegebenenfalls zur Nachbesserung in ihrer Originalverpackung an seinem Geschäftssitz zu überlassen. Sollte der Kunde darauf bestehen, die Überprüfung und gegebenenfalls die Nach-besserung an einem Erfüllungsort seiner Wahl vornehmen zu lassen, hat er die dazu anfallenden Kosten zu tragen.
(5) Soweit der Kunde im Falle des Rücktritts oder der Herausgabe der mangelhaften Sache infolge der Nachlieferung hinsichtlich herauszugebender Nutzungen keine geringere Höhe nachweisen kann, wird als Nutzungsabschlag für eine Dauer von bis zu drei Monaten 10 Prozent, für eine Dauer von bis zu 6 Monaten 20 Prozent, für eine Dauer von bis zu 12 Monaten 30 Prozent und für eine Dauer von bis zu 24 Monaten 50 Prozent des Netto-Rechnungsbetrages zu Grunde gelegt. Diese Nutzungsabschläge gelten auch bei Bestehen eines Eigentumsvorbehaltes. Es bleibt dem Verwender vorbehalten, höhere Nutzungen geltend zu machen.

§ 11 Umtausch
In den Geschäftsräumen des Verwenders gekaufte oder im Preis reduzierte Sachen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Dies gilt auch für Gebraucht-, Vorführ-, Messeware und für Ver-schleißteile oder Sonderanfertigungen.

§ 12 Fernabsatzkauf
(1) Im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern hat der Kunde, wenn der Vertrag über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde, bis zu 14 Tagen nach Erhalt der bestellten Sa-che, frühestens jedoch 14 Tage nach Erhalt einer über das Widerrufsrecht und die damit ver-bundene Frist informierenden Belehrung, das Widerrufsrecht.
(2) Verwender und Kunde sind sich darüber einig, dass zusätzlich zu den Ausschlusstatbe-ständen der Vorschrift aus § 312g Absatz 2 des bürgerlichen Gesetzbuches das Widerrufsrecht auch dann nicht mehr besteht, wenn die Sache Gebrauchsspuren aufweist, die das mit der Prü-fung und Inansichtnahme der Sache verbundene, angemessene Maß übersteigen.
(3) Die Rücknahme der Sache im Rahmen des Widerrufes erfolgt nur gegen Rücksendung der originalverpackten Sache einschließlich ihres Zubehörs und technischer Datenblätter oder Betriebsanleitungen.
(4) Die Rücknahme erfolgt regelmäßig gegen Erstattung des Rechnungswertes. Besteht der Kunde auf Umtausch gegen eine andere Sache, so sind sich Verwender und Kunde darüber einig, keinen neuen Kaufvertrag zu schließen. Insofern der Wert der anderen Sache von dem der ursprünglich gelieferten Sache abweicht, verändert sich der Anspruch des Verwenders auf den geschuldeten Kaufpreis.

§ 13 Verschwiegenheit
Der Verwender verpflichtet sich, über alle ihm aus dem Vertragsverhältnis zur Kenntnis ge-langten Umstände Stillschweigen zu bewahren, soweit diese Umstände nicht gegen geltendes Recht verstoßten. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf die herangezogenen Gehilfen des Ver-wenders.

Frankfurt a. M., den 8. Juni 2026

Mietbedingungen

§ 1 Geltung
Diese Mietbedingungen sind für sämtliche Geschäftsbeziehungen über die Vermietung von Sachen zwingend Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Hans-Joachim Giebel & Viktor Kling GbR (Verwender).

§ 2 Zeitraum und Entgelt
Die Vermietung erfolgt tageweise und das Entgelt wird für jeweils angefangene 24 Stunden ab Abholung der Sache durch den Mieter berechnet.

§ 3 Abholung und Rückgabe
(1) Abholung und Rückgabe erfolgen zu den Geschäftszeiten des Verwenders und in dessen Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die Übergabe bei Abholung erfolgt ausschließlich an Volljährige, voll geschäftsfähige Personen und nur gegen Vorlage des gültigen Personalausweises. Der Vertreter des Kunden muss sich durch die schriftliche Vollmacht des Kunden als solcher ausweisen.
(3) Bei Abholung hat der Kunde die Sache auf Vollständigkeit und ihren Zustand hinsicht-lich Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls die Unvollständigkeit oder den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die Sache gilt andernfalls als vertragsgemäß übernommen. Die ver-spätete Anzeige der Unvollständigkeit oder des Mangels ist unbeachtlich, wenn der Kunde nicht nachweist, dass die Unvollständigkeit oder der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
(4) Die Rückgabe erfolgt nur an vom Verwender dazu befugte Mitarbeiter.
(5) Erfolgt die Rückgabe später als zum vereinbarten Zeitpunkt, wird für jeweils angefangene 24 Stunden ab vereinbartem Zeitpunkt der Rückgabe das anderthalbfache des Mietentgeltes be-rechnet. Der Verwender behält sich die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor.
(6) Die gemietete Sache ist im selben technischen und äußeren Zustand zurückzugeben, wie sie bei Abholung durch den Kunden übernommen wurde. Die Sache ist unverschmutzt zurück-zugeben; Kabel sind sorgfältig aufzuwickeln. Bei Rückgabe verschmutzter Sachen werden 25 Prozent des vereinbarten Mietentgeltes, für jedes verknotete Kabel jeweils ein Euro als Ge-bühr berechnet.

§ 4 Kaution, Vorkasse
Der Verwender behält es sich vor, schon bei Vertragsschluss die Hinterlegung einer Kaution zu verlangen. Ebenso ist sich auch ohne vorherige Vereinbarung vorbehalten, die Kaution bei Übergabe der Sache zur verlangen. Dies gilt auch für die Zahlung der Miete in Vorkasse.

§ 5 Gebrauch
(1) Die Sache ist pfleglich zu behandeln. Es ist nicht gestattet, dass der Kunde die Sache ver-ändert und insbesondere, falls die Sache ein technisches Gerät ist, sie zu öffnen.
(2) Der Kunde darf die Sache nur für eigene Zwecke verwenden und insbesondere nicht un-tervermieten. Ferner darf der Kunde über die Sache in keiner Weise verfügen, sie verpfänden oder belasten und Dritten auch in anderer Weise nicht überlassen. Der Kunde hat die Sache vor Zugriffen Dritter zu schützen und es dem Verwender unverzüglich anzuzeigen, falls Dritte Zu-griff nehmen sollten.

§ 6 Haftung
(1) Der Verwender haftet nicht für Schäden des Kunden, die ihm aus unsachgemäßem Ge-brauch entstehen. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen für jeglichen Gebrauch der Sache mit anderen Sachen, die nicht Teil der gemieteten Sache ist. Die Haftung begrenzt sich dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden. Dies gilt nicht im Falle des Verschul-dens durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verwenders. Davon unberührt bleibt die Haf-tung bei grober Fahrlässigkeit Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Der Kunde trägt die Gefahr des Verlustes, Verschleißes über das dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechendem Maße hinaus oder Beschädigungen der gemieteten Sache für die Dauer, die ihm die Sache überlassen ist und haftet dafür bis zur Höhe des Neuanschaffungs-preises der Sache. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch Gebrauch der Sache mit anderen Sachen, die nicht Teil der gemieteten Sache ist, entste-hen; dies gilt insbesondere für den Fall, dass gemietete Sachen, die technische Geräte sind, mit Stromerzeugern betrieben werden.
(3) Die vermieteten Sachen sind nicht durch den Verwender versichert. Es bleibt die Oblie-genheit des Mieters, für entsprechende Versicherung zu sorgen. Freizeichnungsvereinbarungen zwischen dem Mieter und Dritten wegen der Versicherung braucht der Verwender nicht gegen sich gelten lassen.

Frankfurt a. M., den 8. Juni 2026

 

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