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Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug wird bestraft, wer durch Urheberrecht (Copyright) geschützte Inhalte kopiert. Auch wenn die Höchststrafe nur in ganz wenigen Ausnahmefällen wirklich greift, hat man sich im Paragrafendschungel rund ums Anschauen, Herunterladen und Teilen (so genanntes File-Sharing) von Videos, Fernsehsendungen und Musikstücken schnell in einer Gesetzesliane verfangen.

Strafanzeigen, Bußgelder und teure Abmahnungen sind keine Seltenheit. Und das gilt selbst für Internetanwender, die gewöhnlich einen großen Bogen um Filesharing-Foren machen und für illegale Inhalte nicht empfänglich sind. PCDOKTOR.de sagt Ihnen, was Sie dürfen und was nicht:

Cloud und Filehoster: Windows Live SkyDrive oder Dropbox sind so genannte „Filehoster“, heute auch als „Cloud“ bezeichnet. Die Nutzung ist nicht strafbar, sie dürfen hier sogar Ihre Musik- oder Filmarchiv speichern, solange Sie die Daten nicht für andere zugänglich machen. Private Dokumente und Fotos hingegen können Sie bedenkenlos für andere Nutzer freigeben.

Champions League im Internet schauen: Wenn Sie sich eine Sportveranstaltung im Web ansehen, ist das vollkommen legal. Allemal lohnt sich also am Spiel- oder Renntag eine kurze Google-Recherche nach aktuellen Live-Streams. Fündig werden Sie nicht nur für die Europapokal-Wettbewerbe, sondern meist auch für DFB-Pokal- und Bundesliga-Spiele.

YouTube-Videos als Musik speichern: Auch wenn die GEMA den Spaß an YouTube hierzulande vermiest – Sie dürfen Musikvideos in Musikformate konvertieren und auf die Festplatte laden, beispielsweise mithilfe von „Free YouTube Converter to MP3“ (https://www.pc-doktor-frankfurt.de/down/youtubetomp3.exe). Illegal ist allerdings, diese kleinen Beutestücke anderen zur Verfügung zu stellen oder gar zu verkaufen.

Mitschnitte aus dem Internetradio: Aktuelle Chart-Hits können Sie über Internetradio hören. Und mit kostenloser Software wie Jet Audio (https://www.pc-doktor-frankfurt.de/down/JAD8105_BASIC.exe)

dürfen Sie die sogar live mitschneiden, sofern der Mitschnitt nur dem privaten Vergnügen dient. Eine Weitergabe oder gar eine kommerzielle Nutzung sind aber verboten.

Weitergabe von CDs und DVDs: Früher hat man seinen Freunden aktuelle Schallplatten ausgeliehen, die daraufhin die Musik auf Kassetten überspielt haben. Das war legal und ist es heute immer noch. Filme und Musik, die Sie rechtmäßig erworben haben, dürfen Sie selbstverständlich verleihen, verkaufen und auch verschenken – auf dem Originaldatenträger.

Internationale Download-Portale für Musik: Die Rechtslage ist hier nicht ganz eindeutig. Musik-Onlinestores wie www.legalsounds.com und www.mp3fiesta.com haben eine immense Auswahl aktueller Chart-Hits und Oldies zu konkurrenzlosen Billigpreisen auf der Liste. Ob diese MP3-Shops gesetzestreu handeln, kann der Kunde nicht beurteilen, es ist aber auch nicht seine Aufgabe. Und Vorsicht: die Gerichtsurteile sind nicht eindeutig.

Streamen (siehe Glossar) von aktuellen Kino-Filmen: Auf zahllosen Kinoportalen kann man sich Filme herunterladen – das ist fast immer illegal, wenn Sie nicht einen Original-Ladenpreis dafür bezahlen. Auf diesen Portalen kann man die Filme auch streamen, also einmalig direkt anschauen. Das ist aber immer dann dubios, wenn die Streifen nicht auf einem anerkannten Streamingportal wie Netflix oder Amazon liegen.

Private Kopien von Musik, Filmen und Software anfertigen: Wenn Sie Ihre eigene Musik-CD für den MP3-Player oder für das Auto kopieren, ist das völlig rechtens. Eine Straftat begehen Sie aber bereits, wenn Sie dafür einen Kopierschutz umgehen. Und kommen Sie nicht auf die Idee, die Daten in die Cloud zu stellen, damit Freunde sie sich herunterziehen können – das ruft meist den Staatsanwalt auf den Plan.

Konzertaufnahmen bei YouTube einstellen: Das Filmen einer Band während des Auftritts wird meist schon vom Veranstalter untersagt. Die Veröffentlichung der Aufnahme bei YouTube ist folgerichtig ebenfalls in aller Regel verboten.

Fremde Bilder auf Facebook laden: Strikt verboten. Das geht so weit, dass ein Facebook-Nutzer abgemahnt wurde, weil ein Freund das Foto einer Badeente auf dessen Pinnwand hinterlassen hatte. Das klingt absurd, ist aber wahr. Deshalb sollte jeder Facebook-Nutzer sich hinter die Ohren schreiben – teilen: ja, hochladen: nein. Es ist verboten, Fotos oder Videos auf die eigene Pinnwand oder Chronik zu stellen, an denen man keine Rechte besitzt. Übrigens: Für die Rechtmäßigkeit der Inhalte auf der Facebook- oder Internetseite ist der Besitzer selbst verantwortlich.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte kostenlos lädt, anbietet oder verteilt, macht sich strafbar. Im Zweifelsfall vertrauen Sie Ihrem gesunden Menschenverstand. Dateien, Filme, Musik und Programme, die der Handel in Deutschland teuer verkauft, sollten Sie nicht kostenlos downloaden, verschenken oder tauschen – leben Sie Ihre Schnäppchenjägerqualitäten lieber auf Ebay aus.